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Schmerzensgeld bei Ohrfeige vom Chef

 

Wenn der Chef einen Mitarbeiter schlägt, muss er Schmerzensgeld zahlen. Damit gab das Landesarbeitsgericht Köln einem Sicherheitsmitarbeiter Recht, den sein Vorgesetzter geohrfeigt hatte.

Falls es nicht zu weiteren Verletzungen kommt, sind dabei 800 Euro als Mindestbetrag angemessen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 5 Sa 827/08). Muss sich der Geschlagene in ärztliche Behandlung begeben, ist allerdings ein deutlich höheres Schmerzensgeld angemessen.

Quelle: www.koeln.de


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